Lebensmittel, Food for Specific Groups, Nahrungsergänzungsmittel Heilmittel, Kosmetika,… je nach Produktpalette bedarf es unterschiedlicher Werbekonzepte.
Was muss und was darf auf das Etikett? Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtkennzeichnung, bei der wir Ihnen ebenfalls gerne helfen, stellt sich nicht selten die Frage, welche Angaben oder Werbeaussagen darüber hinaus auf der Verpackung oder dem Etikett gemacht werden dürfen.
Mit welchen Aussagen darf geworben werden? In welcher Form und in welchen Grenzen ist etwa sogenanntes „Eco Labelling“, also Werbung mit der Umweltfreundlichkeit eines Produktes oder der Verpackung, überhaupt erlaubt? Ab wann gilt eine Aussage als gesundheitsbezogen und unter welchen Voraussetzungen darf hiermit geworben werden? Vom Nutri Score über gesundheitsbezogene Angaben bis hin zum (möglicherweise irreführenden) grünen Weideland: dies sind nur wenige der Fragen, denen Sie sich möglicherweise gegenübersehen.
Vor dem Hintergrund eines hohen Verbraucherschutzniveaus sind die rechtlichen Vorgaben meist eher strikt und es empfiehlt sich diese von vornherein bereits bei der Produktentwicklung im Blick zu behalten. So können neben Regelungen der Lebensmittel-Informationsverordnung, mitunter die Health-Claims-Verordnung, die Nahrungsergänzungsmittelverordnung, die FSG und Delegierte Verordnungen, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und vieles dergleichen mehr eine Rolle spielen.
Gerne beurteilen wir für Sie, welche Regelungen für Ihre Produkte konkret zu beachten sind, unterziehen Ihre Produktwerbung einer umfassenden Prüfung oder unterstützen Sie bei der Anpassung vorhandener Werbeauftritte.
Auch fernab der typischen Fragestellungen bei Lebensmittel, Kosmetika und Heilmitteln bzw. der bekannten Werbemittel helfen wir Ihnen gerne mit bei der werberechtlichen Entwicklung Ihres Geschäftsmodells. Ob Produktwerbung, Sponsoring, Beurteilung von Vertriebswegen bzw. -konzepten oder einzelner Werbemittel, sprechen Sie uns gerne an!