Verträge

VERTRÄGE

Vertragsprüfung und -gestaltung
Im Rahmen unserer lebensmittelrechtlichen Rundumbetreuung bieten wir Ihnen die Überprüfung und Gestaltung all derjenigen Verträge, die Ihr Produkt auf seinem Lebensweg begleiten. Dies erfasst dabei alle Verträge, die im Zusammenhang mit der Entstehung, Vermarktung und dem Verkauf von Produkten stehen; so etwa

  • Rahmenverträge
  • Herstellung- und Lohnherstellungsverträge (sowohl für Hersteller wie Abnehmer)
  • Kooperationsverträge
  • Forschung- und Entwicklungsverträge
  • Lizenzverträge
  • Lieferverträge
  • Vertriebs- und Marketingverträge
  • Vertragsbestandteile, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Garantievereinbarungen
  • Qualitätsvereinbarungen
  • Geheimhaltungsvereinbarungen

Gute vertragliche Vereinbarungen sind dabei nicht nur für große Unternehmen von maßgeblicher Bedeutung. Gerade auch für Start-ups und Gründer können vertragliche Vereinbarungen von existentieller Bedeutung sein. So beispielsweise im Hinblick auf wirtschaftlich wertvolles und schützenswertes, vorhandenes Know-how, wie z.B. Produktspezifikationen, Kundendaten, Ergebnisse von Markt- und Verhaltensanalysen und eine Vielzahl anderer Informationen. Denn seit Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes im Jahr 2019 kann wirksamen Schutz gegen Geheimnisverrat anhand von Schadensersatz und Unterlassungsansprüchen nur noch derjenige in Anspruch nehmen, der aktiv Geheimhaltungsmaßnahmen vorgesehen hat. Bei der Zusammenarbeit mit Dritten erlangen daher vertragliche Geheimhaltungsvereinbarungen einen neuen Stellenwert.

Geltendmachung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche

Verträge sind dem Wortsinn nach zwar eigentlich als Grundlage dafür gedacht, sich zu vertragen, gerade wenn es einmal schwierig wird. Aber manchmal lassen sich Streitigkeiten leider dennoch nicht vermeiden. Auch in diesem Fall haben Sie in uns einen zuverlässigen Ansprechpartner an Ihrer Seite.

Wir unterstützen Sie bei gerne bei der Durchsetzung oder auch Abwehr vertraglicher Ansprüche, wie etwa Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüchen. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass es gerade mit Blick auf lange bestehende Geschäftsbeziehungen oder dem Wunsch künftiger Zusammenarbeit häufig ratsam sein kann, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Wir nehmen Ihre individuellen Zielsetzungen in diesem Kontext daher ernst und setzen uns gerne mit unserem konsumgüterrechtlichen Fachwissen in Verhandlungen dafür ein, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Sollte dies in Ihrem Interesse liegen, scheuen wir uns nicht davor, Ihre Ansprüche oder die Abwehr von Ansprüchen gerichtlich durchzusetzen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage