An allen Punkten ihrer Lebensdauer - bei der Herstellung, der Lagerung, im Handel und auch bei der Zubereitung und beim Verzehr durch die Verbraucher - kommen Lebensmittel mit verschiedenen Materialen und Gegenständen in Berührung. Sind diese dazu bestimmt, mit Lebensmitteln in Berührung kommen, handelt es sich um Lebensmittelkontaktmaterialien.
Diese müssen strenge Anforderungen erfüllen, denn grundsätzlich gilt, dass keine Stoffe aus Gegenständen in Lebensmittel übergehen dürfen. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Stoffübergang technologisch unvermeidbar ist. Maßstab zur Beurteilung hierfür ist die Einhaltung der Verordnung über gute Herstellungspraxis (VO 2023/2006). In großem Stil wurde der europäische Gesetzgeber auch grundlegend tätig, wie mit der Basis-Verordnung über Lebensmittelkontaktmaterialien (VO 1935/2004) oder die Kunststoff-Verordnung (VO 10/2011).
Im Zusammenhang mit Lebensmittelkontaktmaterialien steht in der Praxis häufig die Verpackung des Lebensmittels im Fokus. Probleme ergeben sich hier zum Beispiel aus der Migration von Mineralölen aus recycelten Verpackungen oder der Migration von Druckfarben der Verpackung in das Lebensmittel. Vor allem auch innovative Produkte stellen die Branche hier vor neue Herausforderungen: Wenn etwa natürliche Materialien wie Bambus oder Laubblätter als Kontaktmaterialien Verwendung finden sollen, scheitert die Bewertung mit den bekannten herkömmlichen Parametern.
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Da in diesem Zusammenhang ein Verständnis für die Erfahrungen mit Stoffen, ihren Wirkungen und gegebenenfalls Risiken bei der Verwendung, unabdingbar ist, arbeiten wir auf diesem Gebiet gerne mit der fachlichen Expertise unseres Kooperationspartners meyer.science GmbH. Verknüpft mit unserem Wissen um die rechtlichen Rahmenbedingungen, können wir alle Verantwortlichen, vom Hersteller von Rohwaren und Enderzeugnissen bis zu den Lieferanten und Abnehmer, im Hinblick auf Konformitätserklärungen oder gegebenenfalls notwendige Maßnahmen wie Rücknahmen/-rufe effektiv und umfassend beraten.