EU-weit regeln einheitliche Vorschriften die Herstellung und den Vertrieb von Futtermitteln. Die Vielzahl der Verordnungen erfassen unter anderem das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln (VO 767/2009), besondere Hygienevorschriften (VO 183/2005) sowie die Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen. Diese Regelungen werden auf nationaler Ebene insbesondere durch das LFGB und die Futtermittelverordnung (FMV) ergänzt.
Wir unterstützen Sie auch im Zusammenhang mit Futtermitteln bei sämtlichen Fragen, die Sie in der Praxis beschäftigen.
Wir beraten Sie gerne zur Zusammensetzung, Abgrenzung von Einzelfuttermitteln, Futtermittelzusatzstoffen, Tierarzneimittel etc. oder begleiten Sie bei der Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen. Die Kombination unserer rechtlichen Expertise mit dem naturwissenschaftlichen Wissen unseres Kooperationspartners meyer.science GmbH bietet Ihnen effiziente Lösungen.
Sie haben Fragen zur Futtermittelkennzeichnung oder der Bewerbung Ihrer Futtermittel? Sie möchten eine Produktinnovation auf den Markt bringen? Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen, die auf dem Weg der Produktentwicklung bis zum Inverkehrbringen Ihrer Futtermittel auftreten.
Ihr Produkt wurde von der Futtermittelüberwachung beanstandet? Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Oder Sie wurden von einem Mitbewerber abgemahnt?
Gerne prüfen wir die Vorwürfe und helfen Ihnen bestenfalls Ihr Produkt zu verteidigen. Sollte sich herausstellen, dass die Beanstandungen rechtlich begründet sind, unterstützen wir Sie bei der Aushandlung von Aufbrauchfristen und der rechtskonformen Anpassung Ihrer Produkte bzw. deren Kennzeichnung.
Sprechen Sie uns an.