Zahlreiche europäische und nationale Regelungen stellen hohe Anforderungen an das Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Bei sämtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Lebensmitteln sind wir gerne Ihr lebensmittelrechtlicher Ansprechpartner.
Sie entwickeln, produzieren, verarbeiten oder vertreiben Lebensmittel? Oder wollen Lebensmittel importieren? Sie haben in diesem Zusammenhang Fragen zur Produktentwicklung oder Zusammensetzung? Zur Kennzeichnung oder Bewerbung? Oder wurden Sie abgemahnt bzw. haben eine behördliche Beanstandung erhalten? Vielleicht überschreitet Ihr Lebensmittel die Kontaminanten-Höchstmengen und Sie wissen nicht, ob ein Rückruf notwendig ist, eine Rücknahme genügt oder möglicherweise gar nichts zu veranlassen ist?
Wir begleiten Sie bei der Entwicklung neuer Produkte, unterstützen Sie bei Maßnahmen des Qualitätsmanagements, der Überprüfung oder Gestaltung Ihrer Verträge, der Entwicklung eines Marketing-Konzepts oder betreuen Sie in Krisensituationen, bei Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern, Wettbewerbsverbänden oder Behörden.
Sofern naturwissenschaftliche Kenntnisse zur Beurteilung der Fragestellungen notwendig werden, integrieren wir den Sachverstand unseres Kooperationspartners meyer.science GmbH. Dadurch sind wir in der Lage lebensmittelrechtliche Sachverhalte bereits von vornherein vollumfassend und individuell zu betreuen.
Zu unseren Mandanten gehören führende Großunternehmen ebenso wie mittelständische Betriebe der Lebensmittelbranche aus Herstellung und Handel, etwa aus den Bereichen Bio-Lebensmittel, Essig und Öle, Food for Specific Groups (wie Säuglings- und Kleinkindernahrung, FSMP), Fleisch und Wurstwaren, Geflügel, Getränke (auch alkoholische, Bier und Spirituosen), Getreide (Brot, Backwaren und Teigwaren), Kaffee und Tee, Käse und Milch (-Erzeugnisse), Mineral- und Tafelwasser, Nährstoffe bzw. Nahrungsergänzungsmittel, Süßwaren (Schokolade, Bonbons) und vegane/vegetarische Kost.
Auch Sie brauchen lebensmittelrechtliche Expertise? Sprechen Sie uns gerne an.