Das Kosmetikrecht regelt die stoffliche Zusammensetzung, die Kennzeichnung, die Bewerbung, den Vertrieb und die Überwachung von kosmetischen Mitteln. Dies geschieht in erster Linie durch die EU-Kosmetik-Verordnung (VO (EG) Nr. 1223/2009), die durch die Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln (sog. Claims-VO) ergänzt wird.
Der rechtliche Rahmen im Bereich der Kosmetika ist komplex. Wir unterstützen Sie gerne bei sämtlichen Fragen, die Sie in der Praxis beschäftigen.
Die Entwicklung oder die Verwendung neuer Zutaten für kosmetische Mittel wirft zahlreiche Rechtsfragen auf. So etwa, wenn Stoffe eingesetzt werden sollen, die bereits in anderen Bereichen, beispielsweise in der Pharmazie, Anwendung finden. Nicht immer ist dies ohne weiteres möglich. Hier kann Sie eine sorgfältige rechtliche Abklärung im Vorfeld vor späteren Beanstandungen schützen. Auch im Hinblick auf die spätere Produktbewerbung kann die richtige Positionierung und Zweckbestimmung der Zutat bei neuartigen Zutaten für Sie weichenstellend sein.
Haben Sie in diesem Zusammenhang Fragen? Wir beraten Sie gerne zur Zusammensetzung, auch zur Abgrenzung von Kosmetika zu Arzneimitteln, zu Medizinprodukten und Biozidprodukten.
Im Bereich des Vertriebs von Kosmetika bestehen Besonderheiten, so etwa hinsichtlich des apothekenexklusiven Vertriebs oder der Vertriebsbindung an Vertragshändler. Entsprechendes gilt für den Bereich der Herstellung. Gerade aufgrund der arbeitsteiligen Zusammenarbeit und des Bezugs vieler Zutaten von Grundstoffherstellern ist es empfehlenswert, Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen vorab zu klären. Dabei können wechselseitige Informationspflichten im Hinblick auf Beanstandungen und Kennzeichnung von Produkten (z.B. im Hinblick auf allergene Stoffe) von wesentlicher Bedeutung für Sie sein.
Wir helfen Ihnen gerne, so etwa bei der Gestaltung vertraglicher Vereinbarungen, bei Störungen in der Zusammenarbeit oder der Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden. Hierbei sollten auch Qualität und Inhalt der notwendigen Produktinformationsdatei (Dossier) sowie ggf. die die Wirkaussagen rechtfertigende Studien mit in Betracht gezogen werden. Wir beraten zur notwendigen Produktinformationsdatei ebenso wie zu Fragen der Sicherheitsbewertung.
Mit Hilfe unseres naturwissenschaftlichen Kooperationspartner meyer.science GmbH können wir Sie in diesem Bereich bereits frühzeitig unterstützen und mit Ihnen gemeinsam sinnvolle Lösungen finden.
Sie haben Fragen zur Kennzeichnung Ihrer Kosmetikprodukte oder wollen ein neue Produktinnovation auf den Markt bringen? Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen, die auf dem Weg der Produktentwicklung bis zum Inverkehrbringen auftreten.
Wir prüfen und optimieren Ihre Kennzeichnung. Gerne begleiten wir Sie auch bei der Entwicklung neuer Marketingstrategien oder prüfen bzw. optimieren Ihre Werbung, insbesondere vor dem Hintergrund der "Claims-Verordnung".
Eventuell wurden Sie von einem Mitbewerber, einem Wettbewerbsverband oder einer Verbraucherschutzorganisation abgemahnt? Vielleicht wurde Ihr Produkt behördlich beanstandet oder Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Spielen dabei vielleicht nicht nur kennzeichnungsrechtliche Fragen, sondern auch sicherheitsrelevante Probleme eine Rolle?
Gerne prüfen wir die Vorwürfe und helfen Ihnen Ihr Produkt zu verteidigen. Sollte sich herausstellen, dass die Beanstandungen rechtlich begründet sind, unterstützen wir Sie bei der Aushandlung von Aufbrauchfristen und der rechtskonformen Anpassung Ihrer Produkte bzw. deren Kennzeichnung.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie jederzeit gerne auch im Krisenmanagement und in der Krisenkommunikation. Nicht nur gegenüber Behörden, sondern auch gegenüber Ihren Lieferanten und Abnehmern. Sprechen Sie uns einfach an.