BÜCHER
zurück zur ÜbersichtEuropäischer Rechtsrahmen, Regulierungsinstrument „Pflanzenliste“; BVL-Stoffliste und Belfrit-Projekt
Eigenverlag – meyer.science GmbH
2016 Oberloher / Meyer (Hrsg) & Verbeek (Hrsg)
Botanicals in Lebensmitteln
Pflanzen und Pflanzenteile sind seit jeher ein wichtiger Bestandteil der menschlichen Ernährung. Sie werden nicht nur als Obst oder Gemüse verzehrt, sondern sind auch in Tees, teeähnlichen Erzeugnissen oder Gewürzen allgegenwärtig. Im Zuge der Globalisierung steht den Verbrauchern eine zunehmende Vielfalt an pflanzlichen Lebensmitteln zur Verfügung, darunter auch zahlreiche exotische Pflanzen und Pilze, deren Verwendung in Europa bisher nicht üblich war.
Entgegen der gängigen Verbrauchermeinung ist gerade bzgl. Pflanzen (-teile) deren „Natürlichkeit“ nicht immer mit „sicher“ gleichzusetzen. Diese Sicherheitsvermutung trifft zwar in vielen Fällen zu, jedoch besitzen manche Pflanzen auch toxikologisch bedeutsame Inhaltsstoffe. Die toxikologischen Eigenschaften dieser Pflanzeninhaltsstoffe liegen darin begründet, dass ihre Produktion den Pflanzen u.a. zur Abwehr von Fressfeinden dient. Funktionelle Lebensmittel, die sekundäre Pflanzenstoffe enthalten, können demnach auch Risiken in sich bergen. Der Verzehr von Pflanzeninhaltsstoffen, kann daher im Einzelfall Anlass zur Besorgnis geben. Beispielsweise sind Pyrrolizidinalkaloide charakteristische Inhaltsstoffe von Korbblütlern (Asteraceae), Rauhblatt- oder Borretschgewächsen (Boraginaceae) und Hülsenfrüchtlern (Fabaceae oder Leguminosae). Einigen Pyrrolizidinalkaloiden werden hepatotoxische, karzinogene und mutagene Wirkungen zugeschrieben. Furocumarine können in Petersilie (Petroselinum crispum (MILL.) NYM. ex A. W. HILL.) sowie in Pflanzen der Gattung Citrus (z.B. Pomeranze - Citrus aurantium L. ssp. aurantium) enthalten sein. Diese pflanzlichen Stoffe sind hitzestabil und besitzen ein phototoxisches Potential.
Insofern stellt sich die Frage, wie das Vorhandensein solcher pflanzlichen Stoffe in Lebensmitteln rechtlich geregelt ist. Die Verkehrsfähigkeit von Botanicals in Lebensmitteln ist auf europäischer Ebene nur äußerst lückenhaft harmonisiert. Vorgaben in qualitativer und quantitativer Hinsicht fehlen jedoch meist. Manche EU-Mitgliedsstaaten haben daher nationale Bestimmungen erlassen, um der Problematik der Verkehrsfähigkeit von pflanzlichen Stoffen in Lebensmitteln Rechnung zu tragen und zumindest auf nationaler Ebene ein hohes Verbraucherschutzniveau und eine hohe Rechtssicherheit für Unternehmer zu gewährleisten. Ein beliebtes Instrument sind hierbei Positiv- und/oder Negativlisten mit Pflanzen (-teilen), deren Verwendung in Lebensmitteln erlaubt bzw. verboten ist.
Themen dieses Buch sind daher der europäische Rechtsrahmen respektive das Regulierungsinstrument einer „Pflanzenliste“, wie die BVL-Stoffliste und das BelFrIt-Projekt, in Bezug auf Konzeption und Umsetzung.