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Newsletter 01 / 2012

Neuigkeiten aus dem Bereich des Kosmetikrechts

Der Wissenschaftliche Ausschuss "Verbraucherschutz" (SCCS) auf EU-Ebene hat im Rahmen einer Pre-Consultation die als Anlage beigefügte Opinion veröffentlicht.
Ein hierzu ergangenes Schreiben des BDIH habe ich Ihnen ebenfalls zur Information beigefügt.

Demnach gibt es auf EU-Ebene Überlegungen, den Bereich Duftstoffallergene umfassender und strenger zu regeln.
Aufgrund der Aktualität dieses Themas sind gegenwärtig noch keine verlässlichen Einschätzungen möglich,
jedoch ist hier höchste Aufmerksamkeit geboten.

Der vom SCCS vorgeschlagene generelle Schwellenwert von 0,01 % soll genügend niedrig sein,
um bereits sensibilisierte Individuen zu schützen sowie nicht sensibilisierte Verbraucher vor dem Entwickeln einer Kontaktallergie zu schützen.

Es hätte für die Praxis gravierende Folgen, wenn ein genereller Schwellenwert von 0,01 % für eine sichere Verwendung von Duftstoffen - auch für die Duftstoffe in natürlichen Extrakten – mit hohem Allergisierungspotential bestimmt werden würde.
Die Einhaltung des Schwellenwerts soll außerdem nicht davon befreien, die Verbraucher über das Vorhandensein dieser Stoffe im kosmetischen Mittel zu informieren.

Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

Dr. Andreas Reinhart

oben Opinion on Fragrance allergens in cosmetic products (PDF-Datei 1,1MB)

oben Duftstoffe in kosmetischen Mitteln – öffentliche Konsultation des SCCS (PDF-Datei 61KB)

 

 

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